Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Unternehmens hano-Küchen GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

II. Vertragsabschluss
1. Die schriftliche oder telefonische Bestellung des Käufers gilt als Vertragsangebot an die Firma hano-Küchen, dass diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen frei ist anzunehmen. In dieser Zeit ist der Käufer an sein Angebot gebunden.
2. Wenn der Vertragsabschluß nicht durch die Unterschrift auf dem „Bestellformular“ erfolgt, bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch hano-Küchen GmbH und Co. KG, hierfür kann in Einzelfällen auch eine Rechnungserteilung ausreichen.
3. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

III. Lieferung
1. In Ermangelung der Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins wird die von der Firma hano-Küchen zu erbringende Leistung spätestens vier Wochen nach dem voraussichtlichen Liefertermin bzw. vier Wochen nach dem letzten Tag des angegebenen voraussichtlichen Lieferzeitraumes fällig. Der Käufer kann die Firma hano-Küchen sodann schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
2. Sofern die Lieferadresse mit einem Lastkraftwagen schwierig erreichbar sein sollte, ist der Käufer verpflichtet, die Firma hano-Küchen hierauf hinzuweisen.
3. Für Schäden, die die Ware auf dem Transport erleidet, haftet das mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Sollte der Käufer nach dem Auspacken eine Beschädigung feststellen, muss er diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei dem Transporteur reklamieren und den Tatbestand aufnehmen lassen.
4. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung im Hinblick auf ein konkretes Deckungsgeschäft, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, kurzfristig für uns nicht vorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, ist die Firma hano-Küchen berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall verpflichtet sich die Firma hano-Küchen, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

IV. Kaufpreis
1. Die von der Firma hano-Küchen angegebenen Preise gelten in Ermangelung einer anderen schriftlichen Vereinbarung „ab Werk“. Sofern der Kaufpreis nach dem Vertrag Lieferung und Montage „gemäß AGB“ beinhalten soll, ist im Hinblick auf die Lieferung nur eine solche ab einem Warenwert in Höhe von 500,00 und einer Anfahrt von nicht mehr als 100 km vom Sitz der Firma hano-Küchen in Lauenburg/Elbe erfasst. Im übrigen werden dem Käufer Lieferkosten in ortsüblicher und angemessener Höhe berechnet.
2. Der restliche Kaufpreis wird zwei Wochen nach Lieferung der Ware fällig, wenn nicht anders vereinbart.
3. Alle vom Käufer gewünschten Zusatzarbeiten und/oder Sonderwünsche, die über den Lieferauftrag hinaus gehen, werden nach Zeitaufwand zu den ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt.

V. Montage
Die Mitarbeiter oder Subunternehmer der Firma hano-Küchen sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Lieferung hinausgehen. Werden solche Arbeiten dennoch ausgeführt, so hat sich der Käufer ausschließlich an das Montageunternehmen oder den jeweiligen Mitarbeiter dieser Firma zu halten.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises im Eigentum der Firma hano-Küchen. Der Käufer hat Dritte, an die er die Ware übergeben will, auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer wird zum Weiterverkauf der Vorbehaltswaren unter Abtretung der Kaufpreisforderung aus eben diesem Weiterverkauf an die Firma hano-Küchen ermächtigt.
2. Der Käufer ist zum Inkasso der Kaufpreisforderung aus eben diesem Weiterverkauf an die Firma hano-Küchen berechtigt. Befindet sich der Käufer oder dessen Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma hano-Küchen berechtigt, sowohl den einen wie auch den anderen zur Zahlung aufzufordern und die Offenlegung ihrer Ermächtigungsverhältnisse zu fordern. Fordert die Firma hano-Küchen die Zahlung direkt von dem Kunden des Käufers, so erlischt in diesem Fall dessen Einzugsermächtigung. Der Käufer hat die Firma hano-Küchen von jedem Standortwechsel des Vorbehaltseigentums umgehend zu informieren.
3. Im Falle eines geplanten Einbaus einer Einbauküche beim Kunden hat der Käufer (= Zwischenhändler) zuvor die schriftliche Zustimmung der Firma hano-Küchen einzuholen. In Ermangelung einer solchen Zustimmung ist der Käufer zur Erstattung des entstehenden Schadens verpflichtet und der Firma hano-Küchen steht ein Wegnahmerecht im Hinblick auf rechtswidrig eingebaute Küche zu.

VII. Annahmeverzug
1. Schweigt der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist oder verweigert er die Abnahme ausdrücklich, so kann die Firma hano-Küchen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der Punkte 2. und 3. dieses Abschnitts zu verlangen.
2. Die durch die verspätete Abnahme entstandenen Kosten, insbesondere durch Lagerung oder erneute Anlieferung hat der Käufer zu tragen, sofern sie tatsächlich entstanden, ortsüblich und angemessen sind. Die Firma hano-Küchen kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Firma hano-Küchen 25% des Bruttobestellpreises ohne Abzüge verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Auch der Firma hano-Küchen bleibt vorbehalten, den Schaden konkret zu beziffern und diesen unter Umständen höheren Betrag geltend zu machen.

VIII. Rücktritt
Die Firma hano-Küchen ist im Falle objektiv fehlender Kreditwürdigkeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt im Falle von Vollstreckungsversuchen gegen den Käufer, sofern der Anspruch der Firma hano-Küchen erheblich gefährdet erscheint oder der Käufer die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

IX. Gewährleistung
1. Im Falle der Nicht- oder Schlechtleistung durch die Firma hano-Küchen hat der Käufer der Firma hano-Küchen eine angemessene Frist zu setzen. Die Fristsetzung soll schriftlich erfolgen, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt eine neue Garantiefrist ein. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist des ursprünglichen
Produktes.
2. Der Käufer hat im Rahmen der (handels-)üblichen Toleranzen hinzunehmen, dass die Ware im Einzelfall von dem zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Ablichtungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben geringfügig abweichen kann. Dasselbe gilt für serienmäßig hergestellte Ware, die nach der ausgestellten Musterprobe bzw. nach Katalog verkauft wird. Der Käufer hat dort handelsübliche Abweichungen (z.B. Farbe und Maserungen an einem Ausstellungsstück) hinzunehmen. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich im Hinblick auf die Musterfarben aufgrund der verschiedenen Untermaterialien und in Abhängigkeit der jeweiligen Lichtverhältnisse eine leicht unterschiedliche Optik ergeben kann.
Weiter weisen wir auf folgendes hin: Zur Herstellung von Glas werden natürliche Rohstoffe verwendet. Deshalb lassen sich leichte Farbschwankungen nicht vermeiden, auch wenn es sich um Teile aus einer Fertigungscharge handelt. Unterschiedliche Bauteilgruppen (Frontprogramme, Akzentglasfronten, Nischenverkleidungen usw.) sind farblich aufeinander abgestimmt, jedoch grundsätzlich nicht identisch.

X. Gerichtsstand
1. Für alle Verträge gilt Deutsches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist Schwarzenbek. Die Anwendung des UN-Abkommens bezüglich der Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
2. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Allein aus rechtlich-formalen Gründen benennen wir die zuständige Stelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein – Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

XI. Sonstiges
1. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte eine der obigen Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.